Impressum und AGB

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Unsere AGB

 
1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Elektro-Plester GmbH  liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Elektro-Plester GmbH; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
 
2.  Die Elektro-Plester GmbH wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme der Leistung nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% der Leistung und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.

3.  Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Leistung übergeben worden ist und seitens des Kunden abgenommen wurde. Beanstandungen hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Vertreter der Elektro-Plester GmbH innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen aber spätestens bei der Abnahme geltend zu machen.

4.  Rechnungen der Elektro-Plester GmbH sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum sind die Vertragspartner der Elektro-Plester GmbH zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß § 1 Absatz 1 des deutschen Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes ist Grundlage der vorstehend vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen dasjenige Steuerungsmittel der EZB, das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für Deutschland amtlich festgelegt wird. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.  Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier Wochen nach Erhalt der Rechnung oder Aufstellung schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch die Elektro-Plester GmbH beträgt nach VOB 24 Monate nach Abnahme der Leistung. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Elektro-Plester GmbH Fehler oder Produkte nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen oder die Leitung in Stand setzen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Elektro-Plester GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.

6.  Die Leistungen inkl. sämtlicher Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum der Elektro-Plester GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Elektro-Plester GmbH gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, der Elektro-Plester GmbH alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum laden und Ablaufenlassen des Programms sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend richten sich die einzelnen Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen der Hersteller.

7.  Die Elektro-Plester GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

8.  Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Recklinghausen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.