Wir distanzieren uns
hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller fremden, gelinkten Seiten, für die
wir uns als nicht verantwortlich erklären!
Unsere AGB
1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma
Elektro-Plester GmbH liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung der Elektro-Plester GmbH; dies gilt auch für eine
Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2.
Die Elektro-Plester GmbH wird nach Möglichkeit
vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese
um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine
Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme der Leistung nach
Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen
betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht
zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges
oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so
beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% der
Leistung und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also
insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen
mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere
auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
3.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die
Leistung übergeben worden ist und seitens des Kunden abgenommen wurde.
Beanstandungen hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Vertreter der
Elektro-Plester GmbH innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen aber
spätestens bei der Abnahme geltend zu machen.
4.
Rechnungen der Elektro-Plester GmbH sind sofort
fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum
sind die Vertragspartner der Elektro-Plester GmbH zur Zahlung der
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß § 1 Absatz 1 des deutschen
Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des
Basiszinssatzes ist Grundlage der vorstehend vereinbarten vertraglichen
Verzugszinsen dasjenige Steuerungsmittel der EZB, das entsprechend § 1
Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für Deutschland amtlich festgelegt wird.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu
Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder
gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln,
Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch
zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens
jedoch binnen zweier Wochen nach Erhalt der Rechnung oder Aufstellung
schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch die
Elektro-Plester GmbH beträgt nach VOB 24 Monate nach Abnahme der Leistung.
Bei berechtigten Beanstandungen wird die Elektro-Plester GmbH Fehler oder
Produkte nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach
ihrer Wahl die Ware umtauschen oder die Leitung in Stand setzen, sie
zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Die
Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt.
Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere
Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der
Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Im
übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer
mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar
gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B.
auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von
Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für
einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung der Elektro-Plester GmbH oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung
unberührt.
6.
Die Leistungen inkl. sämtlicher Waren bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum
der Elektro-Plester GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für
alle Forderungen, die die Elektro-Plester GmbH gegen den Käufer im
Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie
sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen
Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus
der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet,
der Elektro-Plester GmbH alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus
vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer
grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum laden und
Ablaufenlassen des Programms sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie
gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms
nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend richten sich die einzelnen
Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen der Hersteller.
7.
Die Elektro-Plester GmbH ist berechtigt, die im
Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des
Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und
zu verarbeiten.
8.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
geschlossen wurden, ist Recklinghausen. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.